Terminvereinbarung

Einen Termin für ein Erstgespräch können Sie telefonisch zu meinen Sprechzeiten vereinbaren. Diesen Termin kann ich in der Regel kurzfristig anbieten. Ihre Krankenkasse ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Dies gilt sowohl für die gesetzlich, wie privat Versicherte.

Sprechstunde, Erstgespräche und Behandlungsvereinbarung

Bei Ihrem ersten Termin wird besprochen, mit welchen Problemen und Beschwerden Sie eine Behandlung aufsuchen und wie diese in der Praxis behandelt werden können. Dabei werde ich Ihnen die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten erläutern, die in Ihrem Fall in Betracht kommen. Weiterhin werde ich Sie darüber informieren, ob andere Behandlungsverfahren, beispielsweise eine Gruppentherapie oder ein anderes gesetzlich anerkanntes Psychotherapieverfahren für Sie hilfreich sein könnte. In einzelnen Fällen kann eine medikamentöse Mitbehandlung durch einen Psychiater oder durch Ihren Hausarzt angezeigt sein.

Jede Patientin, jeder Patient kann bis zu vier Sprechstunden und mindestens zwei probatorische Gespräche wahrnehmen. In diesen Gesprächen geht es vor allem darum herauszufinden, welche Behandlung für Sie „die Richtige“ ist. Am Ende werden Sie und ich eine Vereinbarung über eines der besprochenen Behandlungsverfahren treffen. Danach erfolgt das Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse.

Antrag und Kosten

Für gesetzlich Versicherte ist die Übernahme der Behandlungskosten mit der Krankenkasse zu klären. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Behandlungsnotwendigkeit (Indikation) entsprechend der „Psychotherapierichtlinien“. Den von Ihnen zu stellenden Antrag zur Kostenübernahme werde ich mit Ihnen ausführlich besprechen und Ihnen die entsprechenden Formular zur Verfügung stellen. Der Beginn Ihrer Behandlung erfolgt mit Zustimmung Ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme. Die Kostenübernahme der gesetzlich Versicherten gilt je nach Antrag für 25, 50 oder 160 Behandlungsstunden. Möglichkeiten zur weiteren Behandlung durch Folgeanträge sind gegeben und werden mit Ihnen im Rahmen der Behandlung erörtert.

Für privat versicherte Patienten ist das Genehmigungsverfahren zur Kostenübernahme anders als bei gesetzlich Versicherten. Im ersten Schritt ist es für Sie wichtig, in Ihrem Versicherungsvertrag nachzusehen oder bei Ihrem Versicherungsberater zu erfragen, wie viele Behandlungsstunden Ihre private Versicherung übernimmt. Bei den meisten privaten Versicherern sind es 20 oder (seltener) 30 Behandlungsstunden pro Jahr. Gegebenenfalls ist von Ihnen zu klären, welche Kosten für wie viele Stunden Ihre Beihilfe übernimmt.

Selbstverständlich können Sie auch eine Behandlung aufnehmen, wenn Sie Ihre Kosten vollständig selbst tragen (Selbstzahler).