Terminvereinbarung
Einen Termin für ein Erstgespräch können Sie telefonisch zu meinen Sprechzeiten vereinbaren. Diesen Termin kann ich in der Regel kurzfristig anbieten. Ihre Krankenkasse ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen. Dies gilt sowohl für die gesetzlich, wie privat Versicherte.
Sprechstunde, Erstgespräche und Behandlungsvereinbarung
Bei Ihrem ersten Termin besprechen wir, mit welchen Problemen und Beschwerden Sie eine Behandlung suchen und wie diese in der Praxis behandelt werden können. Dabei werden Ihnen die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten erläutert, die in Ihrem Fall in Frage kommen. Ich informiere Sie auch darüber, ob andere Behandlungsmethoden, wie Gruppentherapie oder andere gesetzlich anerkannte Psychotherapieverfahren, hilfreich sein können. Im Einzelfall kann eine medikamentöse Mitbehandlung durch Psychiater oder Hausarzt angezeigt sein.
Jede Patientin und jeder Patient hat Anspruch auf bis zu vier Sprechstundengespräche und mindestens zwei probatorische Gespräche. In diesen Gesprächen geht es vor allem darum, herauszufinden, welche Behandlung für Sie „die Richtige“ ist. Am Ende treffen wir eine Vereinbarung über eine der besprochenen Behandlungsmöglichkeiten. Danach erfolgt das Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse.
Antrag und Kosten
Bei gesetzlich Versicherten ist die Übernahme der Behandlungskosten mit Ihrer Krankenkasse zu klären. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Behandlungsnotwendigkeit (Indikation) nach den „Psychotherapie-Richtlinien“. Den von Ihnen zu stellenden Antrag auf Kostenübernahme werde ich mit Ihnen ausführlich besprechen und Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung stellen. Mit der Kostenzusage Ihrer Krankenkasse beginnt Ihre Behandlung. Die Kostenübernahme umfasst je nach Antrag 12 oder 160 Behandlungsstunden. Möglichkeiten der Weiterbehandlung durch Folgeanträge sind gegeben und werden im Rahmen der Behandlung mit Ihnen besprochen.
Für Privatversicherte gibt es versicherungsspezifische Stundenkontingente. Vor Antragstellung ist es wichtig, dass Sie in Ihrem Versicherungsvertrag nachlesen oder sich bei Ihrem Versicherungsberater erkundigen, wie viele Behandlungsstunden Ihre Versicherung übernimmt.
Bei den meisten privaten Versicherungen sind es 20 oder (seltener) 30 Behandlungsstunden pro Jahr. Gegebenenfalls müssen Sie klären, wie viele Stunden von Ihrer Beihilfe übernommen werden.
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich behandeln zu lassen, wenn Sie die Kosten in vollem Umfang selbst tragen (Selbstzahler).